Wer eine nichtärztliche Psychotherapeutin oder einen nichtärztlichen Psychotherapeuten beschäftigen will, benötigt eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Formulare für die Berufsausübungsbewilligung in der Praxis können wegen besonderen Unterschriftskarten nur per E-Mail unter kantonsarzt.sekretariat(at)gd.zh.ch angefordert werden. Die weiteren Formulare und Merkblätter finden Sie auf dieser Seite.