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Die Gesundheitdirektion ist verantwortlich für die Erteilung von Betriebsbewilligungen für Altersheime, Alters- und Pflegeheime sowie Pflegeheime, einschliesslich Pflegezentren, Pflegewohnungen, Sterbehospize und andere stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes.
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