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Neue Pflegefinanzierung


Der Bundesrat hat anfangs Dezember die ursprünglich auf 1. Juli 2010 vorgesehene Einführung der neuen Pflegefinanzieurung um 6 Monate verschoben (siehe Medienmitteilung des Eidgenössischen Deparatementes des Innern). Neu wird per 1. Januar 2011 wird im Kanton auf der Basis der Bundesgesetzgebung die Pflegefinanzierung neu geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Leitgedanken der kantonalen Neuregelung sind:

 

  • Die Gemeinden erhalten – wie heute schon für die Spitex – einen expliziten Versorgungsauftrag für die gesamte Langzeitversorgung
  • Die ambulante Versorgung wird bevorzugt subventioniert – nach dem Leitsatz «ambulant vor stationär»
  • die Kosten-und Tariftransparenz muss gewährleistet sein:
    - aussagekräftige Kosten-und Leistungsrechnung
    - getrennte Rechnungen für KLV-und Nicht-KLV-Leistungsbereiche
  • die Finanzierung enhält ein Benchmarking

 

 

Vernehmlassung zur Neuordnung der Pflegefinanzierung

Info zur Verschiebung des Inkraftsetzungstermins und Einladung zu Informationsveranstaltungen:
Datei : Einladung Infoveranstaltungen Pflegefinanzierung_091211.pdf Grösse: 37 KB Schreiben zur Terminverschiebung und Einladung zu Informationsveranstaltungen (37 KB)

Vernehmlassungsunterlagen des Kantons:

Der Regierungsrat hat am 13. November 2009  die Revision der Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Januar 2010. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch , Link «Suche», Suchbegriff «Pflegefinanzierung», abrufbar.

zur Medienmitteilung vom 13. November 2009

Konzept zur Neuordnung der Pflegefinanzierung

Konzept neue Pflegefinanzierung: Beschluss des Regierungssrates vom 8. Juli 2009
Datei : Pflegefinanzierung_Hearing_Eröffnung Konzept_090820_Homepage GD.pdf Grösse: 73 KB Das Wichtigste in Kürze: Folien zum Hearing vom 20. August 2009 mit Delegationen von Gemeinden, Verbänden und Institutionen (73 KB)
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