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Spitex


Die Spitex bildet ein wichtiges Glied in der Versorgungskette und ermöglicht getreut dem Prinzip «ambulant vor stationär» vielen Patientinnen und Patienten, sich zu Hause behandeln oder pflegen zu lassen oder nach einem Eingriff im Spital möglichst rasch nach Hause in die vertraute Umgebung zurückzukehren. Alle Spitex-Institutionen benötigen vor ihrer Betriebsaufnahme eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion.

Spitex im Kanton Zürich

Die Spitex-Institutionen nach Bezirk

Betriebsbewilligungen

Datei : Spitex-Gesuch_9_2008.pdf Grösse: 32 KB Gesuch um die Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution (32 KB)
Datei : Spitex-Merkblatt_18.03.2010.pdf Grösse: 47 KB Merkblatt für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution (47 KB)

Leistungsangebot und Finanzierung

Mehr zum Spitex Mindestangebot in den Gemeinden und deren Finanzierung
Neue Pflegefinananzierung per 1. Januar 2011

Betriebliche Kommission Gesamtleitung Spitex

Die Betriebliche Kommission Gesamtleitungen Spitex der Gesundheitsdirektion ist als Konsultativorgan eine Koordinations- und Informationsstelle für Fragen im Spitex-Bereich.
Mehr Informationen zur Kommission, Sitzungsdaten und Protokolle

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur spitalexternen Pflege finden Sie im neuen Gesundheitsgesetz.
Relevant sind insbesondere §§ 35, 36, 37 und § 59, Seite 22 im Anhang (Weitergeltung gemäss § 64 GesG).
Gesundheitsgesetz
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Spitex Verband Schweiz
Spitex Verband Kanton Zürich
 

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