Für das Krankentransport- und Rettungswesen sind gemäss Gesundheitsgesetz die Gemeinden verantwortlich. Sie können diese Aufgabe Dritten übertragen. Die Betriebsbewilligung erteilt gemäss Gesundheitsgesetz (§35) die Gesundheitsdirektion.
© 2009 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich