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Änderungen der Bundesgesetzgebung im Bereich der Prämienübernahmen und der Verlustscheine sowie ein Gerichtsentscheid zur Festlegung den massgebenden Steuerfaktoren erfordern eine Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Pämienverbilligung. Diese sind bis Mitte November in der Vernehmlassung. zu den Vernehmlassungsunterlagen
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