Zur Navigation
Zum Inhalt
www.webdesing.zh.ch
www.webdesing.zh.ch
Kontakt     Sitemap      Drucken     Schrift vergr�ssern   Schrift verkleinern           
Home
Über die Gesundheitsdirektion
Bevölkerung
Gesundheitsberufe
Gesundheitsinstitutionen
Behörden
Medien
Zahlen und Paragraphen
 
Medikamentenabgabe in den Städten Zürich und Winterthur verzögert sich wegen pendenter Rekurse
Die Gesundheitsdirektion hat bisher von rund 60 Ärztinnen und Ärzten aus den Städten Zürich und Winterthur Gesuche für eine Bewilligung zur Abgabe von Medikamenten ab dem 1. Januar 2010 erhalten. Aufgrund pendenter Rekurse gegen das Resultat der Volksabstimmung vom 30. November 2008 kann die Gesundheitsdirektion diesen Gesuchen noch nicht entsprechen. Die Medikamentenabgabe in Arztpraxen der Städte Zürich und Winterthur ist auf Anfang 2010 noch nicht möglich.

Die Zürcher Stimmberechtigten haben an der Volksabstimmung vom 30. November 2008 der Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug [Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative]» zugestimmt und sich somit für eine Freigabe der ärztlichen Medikamentenabgabe, die nach bisherigem Recht in den Städten Zürich und Winterthur verboten war, auf dem gesamten Kantonsgebiet ausgesprochen. Dagegen wurden zwei Stimmrechtsrekurse beim Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht, wobei unter anderem vorgebracht wurde, dass der Ausgang der Abstimmung durch eine Falschpropaganda der Ärzteschaft beeinflusst worden sei und die zuständigen Behörden es versäumt hätten, diese zu widerlegen.

Nachdem der Regierungsrat die Rekurse als verspätet erachtet hatte, hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich nunmehr die gegen diese Nichteintretensentscheide erhobenen Beschwerden teilweise gut und wies die Angelegenheiten zur materiellen Prüfung an den Regierungsrat zurück.

Dieser Entscheid des Verwaltungsgerichts hat zur Folge, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur nun doch nicht ab 1. Januar 2010 die Möglichkeit haben werden, Medikamente direkt an ihre Patientinnen und Patienten abzugeben. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung verzögert sich auf unbestimmte Zeit, zumal auch noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig ist.


Ansprechperson für die Medien heute Freitag, 20. November 2009, ab 14 Uhr:
Urs Rüegg, Leiter Kommunikation der Gesundheitsdirektion, Telefon 043 259 52 29
Druckerfreundliche Ansicht
Diese Seite weiterempfehlen


(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 20.11.2009)
top
Volltextsuche im Archiv
Parlamentarische Geschäfte
hier abonnieren
Newsletter abonnieren
 
 
 

© 2009 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich