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Gesundheitsberufe
Lohnrichtlinien
Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1197/2011 vom 28. September 2011 wurden die «Richtlinien über den Lohn für Praktikantinnen und Praktikanten» ab 1. Januar 2012 im Kanton Zürich neu geregelt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Lage werden von der Gesundheitsdirektion keine separaten Lohnrichtlinien für die Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten der nicht-universitären Gesundheitsberufe mehr vorgegeben. Die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Kanton Zürich (OdA G ZH) wird als Vertreterin der Arbeitgebenden aller Leistungsbereiche ab 2012 Lohnempfehlungen für Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten in nicht-universitären Gesundheitsberufen auf ihrer Homepage aufschalten.
