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Gesundheitsberufe
Nichtärztliche Psychotherapie
Im Kanton Zürich ist die selbstständige Berufsausübung der nichtärztlichen Psychotherapie bewilligungspflichtig. Weiter benötigt eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion, wer eine nichtärztliche Psychotherapeutin oder einen nichtärztlichen Psychotherapeuten in einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Fachpraxis beschäftigen will.
Bitte beachten Sie:
- Voraussichtlich am 1. Januar 2013 tritt das Pychologieberufegesetz des Bundes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie («selbstständige Berufsausübung») durch den Bund festgelegt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
- Der Entwurf der aufgrund des neuen Psychologieberufegesetzes angepassten kantonalen Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde am 14. Mai 2012 in die Vernehmlassung bei interessierten Kreisen geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.vernehmlassungen.zh.ch unter dem Stichwort Psychotherapie oder PsyV zu finden.
Selbstständige und unselbstständige Berufsausübung
- Merkblatt Gesuch selbstständige Berufsausübung (PDF, 28 kB)
- Gesuch selbstständige Berufsausübung (PDF, 45 kB)
- Merkblatt Gesuch unselbstständige Berufsausübung (delegierte Psychotherapie) (PDF, 24 kB)
- Gesuch unselbstständige Berufsausübung (delegierte Psychotherapie) (PDF, 108 kB)
- Gesuch Vertretung (PDF, 30 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheitsdirektion
Kanton Zürich
Kantonsärztlicher Dienst
Obstgartenstrasse 21
8090 Zürich
Telefon
043 259 24 09
Fax
043 259 51 51
E-Mail
kantonsarzt.sekretariat@gd.zh.ch
