Gesundheitsinstitutionen

Neue Pflegefinanzierung

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Pflegerin hilft einer Patientin aus dem Bett aufzustehen

Pflegegesetz, Verordnung und Kreisschreiben

Der Kantonsrat hat am 27. September 2010 dem Pflegegesetz in untenstehender Schlussversion mit 148 : 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt.

Lesen Sie den von der Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebenen Bericht zu den Vollkosten von Pflege- und nichtpflegerischen Leistungen der Zürcher Pflegeheime und Spitex-Institutionen:

Die Zürcher Gemeinden, Heime und Spitexorganisationen können die Broschüre zur neuen Pflegefinanzierung gratis per E-Mail oder Fax unter dem Stichwort "Die neue Pflegefinanzierung" bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale KDMZ bestellen. E-Mail info@kdmz.zh.ch, Fax +41 43 259 99 98. Die Mindestbestellmenge beträgt 100 Stück.

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